Vom 6. – 8. Februar fand in Bonn die III. Internationale Fachtagung „Der so genannte Anti-Terror-Kampf am Beispiel der Kurdinnen und Kurden im Lichte des internationalen Rechts“ statt, an der Rednerinnen und Redner sowie über 100 Gäste aus verschiedenen europäischen Ländern und der Türkei teilgenommen haben.
Ein Schwerpunkt der vom Verein für Demokratie und Internationales Recht (MAF-DAD e.V.) und dem Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. ausgerichteten Veranstaltung war das Selbstbestimmungsrecht der Völker im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen im Mittleren Osten. Unterschiedliche Vorstellungen von Autonomie bzw. Eigenstaatlichkeit in den verschiedenen Regionen Kurdistans wurden auf ihre aktuellen Realisierungschancen im Einklang mit dem internationalen Völkerrecht untersucht. Im Fokus stand hierbei die Umsetzung von Autonomie in den syrischen Teilen Kurdistans (Rojava) als mögliches Modell für ein friedliches Zusammenleben unterschiedlicher Ethnien und Religionsgruppen.
Damit im Zusammenhang stehend wurden in weiteren Vorträgen der Terrorismusbegriff, die aktuelle Anti-Terror-Gesetzgebung im europäischen Raum, die Rolle der EU-Terrorliste sowie die in verschiedenen Ländern bestehenden PKK-Betätigungsverbote analysiert und diskutiert.
In der „Bonner Abschluss-Resolution“ kommen die Anregungen und politischen Forderungen der Tagungsteilnehmer*innen zum Ausdruck.
Mitveranstalterinnen der juristischen Fachtagung waren die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte weltweit (EJDM e.V.), die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ e.V.) sowie die Internationale Liga für Menschenrechte (ILM e.V.)
Text der Abschluss-Resolution