Die Repression in Deutschland gegen kurdische Aktivist_innen und Strukturen erstreckt sich auf verschiedenste Ebenen. In Verbindung mit dem PKK-Verbot, dass 1993 in Kraft trat, werden zum einen kurdische Medien wie z.B. der Fernsehsender “Roj TV” oder die Tageszeitung “Özgür Politika” immer wieder mit Betätigungsverboten belegt, zum anderen werden aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegen Kurd_innen durchgesetzt. Es kommt zu (Asyl-)Widerrufsverfahren aus Gründen, die in den ursprünglichen Verfahren zur Anerkennung des Asylstatus geführt hatten. Auch werden Einbürgerungsanträge abgelehnt, weil extremistische Bestrebungen unterstellt werden, wozu oft schon der regelmäßige Besuch kurdischer Vereine und die Teilnahme an legalen Demonstrationen als solches gezählt werden.
Wenn man zurückschaut auf die jetzt schon siebzehnjährige Geschichte des PKK-Verbots in Deutschland, muss festgestellt werden, dass viele Kurd_innen sich mittlerweile von politischen Aktivitäten fernhalten, um ihren als Migrant_innenen mühsam erworbenen Status in Deutschland nicht zu gefährden. Dies ist eine tendeziell antidemokratische Entwicklung und eine fragwürdige Art der Integration in die Gesellschaft.
Bei Auslieferungsanträgen von Seiten der Türkei agiert Deutschland quasi zunächst als Handlanger und nimmt die entsprechende Person fest. Eine inhaltliche Überprüfung der Haftbefehle erfolgt jedoch erst nach der Festnahme und bringt daher oftmals wochenlange Aufenthalte in Untersuchungs- bzw. Auslieferungshaft mit sich. Für viele aufgrund jahrelanger Haft und Folter in der Türkei Traumatisierte birgt dies die Gefahr der Retraumatisierung, auch durch die Angst, doch an die Türkei ausgeliefert zu werden, und obendrein noch eine Stigmatisierung als Kriminelle in der deutschen Gesellschaft.
Mit Syrien schloss Deutschland 2008 sogar ein sogenanntes Rückführabkommen, was für viele der betroffenen Kurd_innen bedeutet, abgeschoben und nach ihrer Ankunft von Haft, Folter und Tod bedroht zu sein.
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