Aufruf vom Blog des Free Mehmet Solibündnisses
Kommt zur Urteilsverkündung gegen Mehmet D. am Freitag 28.08. um 10 Uhr
ins Gericht am Sievekingplatz 3, Nebeneingang.
Die Bundesanwaltschaft fordert 4 Jahre Knast für Mehmet D., weil er 2013-2014 Kader der PKK in Norddeutschland gewesen sei , diese im genannten Zeitraum in der Türkei Soldaten und Polizisten getötet hätte und deshalb dort als Terrororganisation gelte.
Diese Konstruktionslinie ist typisch für den Paragrafen 129b des Strafgesetzbuches “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland”: Ein Staat erklärt eine Gruppe zur Terrororganisation. Die BRD-Regierung unterhält enge Beziehungen zu diesem Staat. Also erklärt das Justizministerium diese Organisation bei Bedarf auch zur Terrororganisation und gibt Menschen zur Verfolgung frei. Diese werden dann von der Bundesanwaltschaft vor Gericht gezerrt und abgeurteilt.
Dabei spielt letztendlich keine Rolle, ob die Person jemals an Verbrechen beteiligt war, diese gebilligt hat oder dazu aufgerufen hat – allein die Mitgliedschaft in der zur Verfolgung ausgeschriebenen “Vereinigung” muss ihr nachgewiesen werden.
Das haben die Richter am OLG Hamburg verstanden, haben sich aufgrund der geringen Anforderungen von normalerweise 5 auf 3 Richter beschränkt und das Verfahren durch Ablehnung nahezu aller Anträge der Verteidigung, aber vor allem das sogenannte “Selbstleseverfahren” auf einige wenige Gerichtstage reduziert.
Das “Selbstleseverfahren” heißt, dass gerichtsrelevante Akten nicht mehr in der Verhandlung vorgetragen werden, sondern von den Prozessbeteiligten schlicht selbst im Stillen gelesen werden müssen. So werden die umfangreichen Akten gar nicht mehr öffentlich, die Beweise bleiben Nummern in den Akten und damit für die Öffentlichkeit intransparent.
Die Verteidigung stellte zahlreiche Anträge, um nachzuweisen, dass die Beurteilung der PKK als “Terrororganisation” durch den türkischen Staat eine Farce sei. Die Türkei arbeite Hand in Hand mit den ISIS-Terroristen in Syrien, verübe Anschläge wie z.B. auf die 3 kurdischen Aktivistinnen in Paris 2013 und verfolge Minderheiten verschiedener Religionen und Ethnien im eigenen Land.
Alle Anträge wurden in einer kurzen Erklärung von den Richtern abgelehnt, aber die eigentlichen Inhalte als gegebene Tatsachen gesetzt. Dies alles erscheint dem Senat nicht relevant, lediglich die Aktionen vermeintlicher PKK-Gruppen in der Türkei und Mehmet D.’s Zugehörigkeit zur PKK seien hier Verhandlungssache.
In seiner Abschlusserklärung ging Mehmet D. nocheinmal auf die politischen Hintergründe des Verfahrens und damit auf die Situation in der Türkei und im Mittleren/Nahen Osten ein: Staatspräsident Erdoğan versuche alles, um seine persönliche Niederlage bei den Parlamentswahlen im Juni 2015, d.h. die Schwächung der AKP, durch offenen Krieg gegen die PKK und Verfolgung oppositioneller Demokrat*innen im Land zu seinen Gunsten zu ändern. Die kurdische Bewegung, die HDP und auch die PKK hätten immerwieder bekräftigt, dass nur eine Verhandlungslösung zu einer einvernehmlichen Einigung führen könne. Ein Krieg wäre das genaue Gegenteil und führe zu Nichts.
Angesichts der Verteidigung von Menschen aller Minderheiten in Kurdistan durch bewaffnete Einheiten der PKK-Guerilla HPG und der Volks- und Frauenverteidigungskräfte YPG/YPJ, der Wahrung demokratischer Standards in den von der kurdischen Bewegung kontrollierten Gebieten – trotz Krieges – bleibt für Außenstehende wenig Verständnis für dieses sehr deutsche Theaterstück.
Zu hoffen bleibt, dass Mehmet D. nicht durch diese willkürlichen para-Grafen noch lange Zeit hinter Gittern bleiben muss.
Freiheit für Mehmet D.!
Weg mit dem PKK Verbot!
Den Friedensprozess fördern!
Die Selbstverwaltung in Rojava anerkennen und unterstützen!
Seid solidarisch, kommt zur Urteilsverkündung am Freitag 28.08. um 10 Uhr ins Gericht am Sievekingplatz 3, Saal 288, durch den Nebeneingang
[Der Nebeneingang liegt rechts am Gebäude vorbei, eine unscheinbare Tür nach etwa 50 Metern. Geöffnet ab 9:30 Uhr.]