Prozesseröffnung vor OLG Celle gegen vier junge Kurden

Wir dokumentieren die Pressemitteilung von AZADÎ e.V. Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland

Pressemitteilung
13. Dezember 2018
Prozesseröffnung vor OLG Celle gegen vier junge Kurden
Am 12. Dezember begann vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle die Hauptverhandlung gegen vier junge Kurden aus Nordsyrien und dem Nordirak. Sie sind wegen gemeinschaftlicher Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung“ im Ausland, gemeint ist die Arbeiterpartei Kurdistan (PKK), in Tateinheit mit gemeinschaftlicher versuchter schwerer Brandstiftung nach §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, 129b Abs. 1 S. 1, 306a Abs. 1 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52 StGB, angeklagt.



Die 21 bis 24 Jahre alten Männer sollen während des Krieges des türkischen Staates gegen das nordsyrische Afrîn am 11. März ein Auto vermeintlicher türkischer Nationalist*innen angezündet sowie am 13. März Steine gegen Glastüren und Fenster eines Geschäfts in Garbsen geworfen und versucht haben, die Geschäftsräume mit drei sog. Molotowcocktails in Brand zu setzen. Von dem Versuch, Feuer in den Geschäftsräumen zu legen, sollen die Angeklagten abgelassen haben und geflüchtet sein. Laut Anklageschrift handelten sie dabei im Auftrag eines Mitglieds der PKK, so dass die versuchte schwere Brandstiftung als ein Terrorismus-Delikt behandelt wird.
Zum Prozessauftakt wurden lediglich Verfahrensfragen und Personalien der Angeklagten geklärt, bevor die Verhandlung nach der Verlesung der Anklageschrift unterbrochen wurde.
Die rhetorische Steilvorlage der Staatsanwaltschaft nutzte die Lokalpresse bereits, indem die Neue Presse unter der Überschrift „Terror: PKK-Prozess hat begonnen“ und die HAZ unter „Brandanschlag: Vier PKK-Anhänger vor Gericht“ berichteten. Eine gerichtliche Feststellung der Schuld der Angeklagten oder einer möglichen Motivation hat allerdings noch nicht stattgefunden.
Die herrschende Denk- und Sprechweise lässt die politische Motivation der Verfolgung der PKK sowie der Terrorismus-Rechtsprechung an sich erkennen. Die Angeklagten und ihre Verteidigung sind mit Vorverurteilung und politischer Justiz konfrontiert, die ein faires Verfahren gefährden.
Die Verhandlung findet aus Platzgründen am Landgericht Hannover statt.
Folgetermine der Hauptverhandlung sind bereits bis zum Frühjahr 2019 terminiert:
montags und mittwochs jeweils um 9.00 Uhr, Landgericht Hannover, Saal H2
AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland

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