Deutschland ist laut dem „Stockholm International Peace Research Institute“ SIPRI nach den USA und Russland weltweit der drittgrößte Waffenexporteur. Die Türkei ist dabei mit 14% der größte Waffenabnehmer deutscher Rüstungsgüter, dicht gefolgt von Griechenland mit 13%.
Dabei findet sich in dem erst kürzlich erschienen Rüstungsexportbericht für das Jahr 2008 der Bundesregierung der Leitlinienkatalog, der die Genehmigungsvoraussetzungen deutscher Rüstungsexporte benennt. So heißt es in den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahre 2000:
Die Beachtung der Menschenrechte ist für jede Exportentscheidung von hervorgehobener Bedeutung, unabhängig davon, um welches mögliche Empfängerland es sich handelt. So werden Rüstungsexporte grundsätzlich nicht genehmigt, wenn ‘hinreichender Verdacht’ besteht, dass das betreffende Rüstungsgut zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht wird. Für diese Frage spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland eine wichtige Rolle.