Aufruf vom Blog des Free Mehmet Solibündnisses
Kommt zur Urteilsverkündung gegen Mehmet D. am Freitag 28.08. um 10 Uhr
ins Gericht am Sievekingplatz 3, Nebeneingang.
Die Bundesanwaltschaft fordert 4 Jahre Knast für Mehmet D., weil er 2013-2014 Kader der PKK in Norddeutschland gewesen sei , diese im genannten Zeitraum in der Türkei Soldaten und Polizisten getötet hätte und deshalb dort als Terrororganisation gelte.
Diese Konstruktionslinie ist typisch für den Paragrafen 129b des Strafgesetzbuches “Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland”: Ein Staat erklärt eine Gruppe zur Terrororganisation. Die BRD-Regierung unterhält enge Beziehungen zu diesem Staat. Also erklärt das Justizministerium diese Organisation bei Bedarf auch zur Terrororganisation und gibt Menschen zur Verfolgung frei. Diese werden dann von der Bundesanwaltschaft vor Gericht gezerrt und abgeurteilt.
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